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Kein anti-jüdisches „Reinheitsgebot“ an deutschen Universitäten! Gleiches Recht für alle unabhängig von der Religion! Gegen die legalisierte Diskriminierung vonMuslimInnen, JüdInnen und anderen Betroffenen
Wir sind entsetzt über die Wortwahl, die Prof. Hans Michael Heinig,
Inhaber einer Göttinger Juraprofessur und Leiter des Kirchenrechtlichen
Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der
Ringvorlesung „Wozu Theologie“ in seinem Vortrag „Theologische
Fakultäten an Universitäten. Verfassungsrechtliche Vorgaben –
verfassungsrechtliche Spielräume“ am 17.11.2009 in der Paulinerkirche
in Göttingen getroffen hat.
In seinem Vortrag beschäftigt sich Heinig mit den
verfassungsrechtlichen Grundlagen der theologischen Fakultäten. Dabei
setzt er sich auch mit der Frage auseinander, ob Nicht-ChristInnen als
ProfessorInnen an der Theologie lehren dürfen – in letzter Zeit wurden
nach jahrzehntelanger Dominanz kirchentreuer WissenschaftlerInnen auch
Andersgläubige und Konfessionslose auf Lehrstühle berufen.
Heinig lehnte dies in seinem Vortrag kategorisch ab. Wenn
Nicht-ChristInnen an theologischen Fakultäten lehren dürften, führe
dies zu einer „Schummelpackung“, da die Öffentlichkeit von der
Theologie ausschließlich christliche Inhalte erwarte. Zu Recht sei
daher etwa die Bewerbung einer „immer wieder herumgeisternden jüdischen
Neutestamentlerin“ bei den Berufungen nicht berücksichtigt worden.
Schon aus dem Interesse der Betroffenen selber solle man
Nicht-ChristInnen die Berufung verwehren, da sie anderenfalls
unweigerlich diskriminiert würden, denn schließlich könne „man wohl
kaum eine jüdische Neutestamentlerin zur Dekanin“ einer theologischen
Fakultät machen. Deswegen müssten diejenigen, die damit eine
Integrationspolitik im Sinne des „Gutmenschentum“ betreiben wollten,
scheitern.
Zwar räumt Heinig ein, dass es legitim sei, wenn auch Andersgläubige
an der Universität über Religion forschen – doch müssten dann für die
Betroffenen Lehrstühle außerhalb der Theologie geschaffen werden. Dabei
erwähnt er aber nicht, dass die Schaffung entsprechender Stellen
angesichts des allgegenwärtigen Sparzwangs extrem unwahrscheinlich und
bisher kaum erfolgt ist, während kirchentreue WissenschaftlerInnen
jahrzehntelang eine Monopolstellung genießen durften.
Der Ausschluss von Berufungen von Konfessionslosen, MuslimInnen und
JüdInnen sei jedoch gerechtfertigt, da für die Theologie ein
„organisationsrechtliches Reinheitsgebot“ gelte.
Es stellt eine ungeheuerliche verbale Entgleisung dar, wenn der
Ausschluss von JüdInnen von der Lehre an einer Fakultät mit einem wie
auch immer gearteten „Reinheitsgebot“ gerechtfertigt wird und
diejenigen, die für den diskriminierungsfreien Zugang zu universitärer
Lehre in allen Fakultäten eintreten, als Anhänger des „Gutmenschentums“
diffamiert werden. Derartigen Äußerungen muss insbesondere in
Deutschland klar entgegengetreten werden.
Wir fordern daher
- Prof. Hans Michael Heinig auf, sich für seine Wortwahl zu entschuldigen und seine Position öffentlich klarzustellen,
- ebenso,
dass sich Margot Käßmann als Ratsvorsitzende der EKD wie auch Prof.
Christine Axt-Piscalar und Prof. Joachim Ringleben als Organisatorin
der Ringvorlesung eindeutig von der Wortwahl distanzieren,
- und
außerdem die Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- und universitärer
Ebene auf, die entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen zu
ergreifen, damit die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer
religiösen Zugehörigkeit ein Ende hat. Es ist unbestritten, dass
zahllose TheologInnen exzellente wissenschaftliche Leistungen erbracht
haben und erbringen. Die Erforschung von Religion, auch des
Christentums, ist wichtig. Sie muss aber außerhalb wie innerhalb der
theologischen Fakultäten allen Menschen, auch Nicht-ChristInnen,
zugänglich sein, und frei von kirchlicher Gängelung ausgeübt werden
können.
Göttingen, 19.11.2009
Die Heinig-Rede gibt es als Audio-Mitschnitt
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