|
SPIEGEL: Angestellte in Gottes Hand |
|
Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat
der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in
Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen
Wirtschaftszweigen. Ein uneheliches Kind kann leicht zum
Kündigungsgrund werden.
München - Der Detektiv leistete ganze Arbeit: Er konnte nicht nur
die weibliche Zielperson in einem verdächtigen Wagen filmen. Es gelang
ihm auch, den Namen des ihr offenkundig sehr vertrauten Mannes zu
ermitteln, mit dem sie unterwegs war. Auftraggeber dieser Observation
vor ein paar Wochen war allerdings nicht der eifersüchtige Ehemann -
sondern die Diözese Augsburg.
Die will die schwerbehinderte Kirchenmusikerin Kerstin Gerg* loswerden
- und schrieb deshalb an das zuständige Integrationsamt, dass bei der
geschiedenen Frau "vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ausgegangen
werden muss".
Dabei wollte die Diözese nach eigenen Angaben Kerstin Gerg
eigentlich kündigen, weil sie es mit Verweis auf ihre
Mobilitätseinschränkung ablehnte, sich von der Gemeinde St. Barbara im
oberbayerischen Peißenberg an einen anderen Standort versetzen zu
lassen. Weil die Schnüffelaktion der Kirche aber die privaten
Lebensumstände zutage förderte, kann die Kirchenleitung jetzt
nachschieben: "Eine Weiterbeschäftigung von Frau Gerg käme auch aus
diesem Grund grundsätzlich nicht in Betracht."
>> Weiterlesen im Original bei SPIEGEL Online
|