Laizisten unterstützen - ewige Petition unterzeichnen

Petition gegen den konfessionellen Religionsunterricht abgelehnt

Konfessioneller Religionsunterricht, vom Staat finanziert, von den Kirchen gestaltet und ausdrücklich der Vermittlung "zu glaubender Wahrheiten" dienend widerspricht weder der staatlichen Neutralität noch behindert er die Integration von Kindern verschiedenen Glaubens in einer pluralistischen Gesellschaft. Diese Meinung vertritt zumindest der Petitionsausschuss des deutschen Bundestags, welcher eine entsprechende Petition abgelehnt hat.


Am 29. Oktober 2007 ist die Petition von Horst Prem abgelaufen, der sich insgesamt 1530 Personen angeschlossen haben. Die Petenten sprachen sich für die Streichung des Artikels 7 Abs. 3 des Grundgesetzes aus, welcher den Religionsunterricht regelt. In der Praxis führt dieser Artikel nach Ansicht der Unterzeichner zur Aufspaltung der Klassen nach Konfession, sodass bei zentralen Fragen des Miteinanders (eigene Werte, Toleranz, moralische Fragen) eben nicht miteinander, sondern nur übereinander gesprochen wird.

Der Petitionsausschuss hat dieses Anliegen nun abgelehnt. Zentrales Argument dabei: Die Aufspaltung in nur einem Fach widerspricht nicht der Integrationsaufgabe des Staates. Die Länder hätten genug Gestaltungsspielraum um Integration zu fördern.

Hervorzuheben ist allerdings, dass der Petitionsausschuss ausdrücklich bestätigt, dass es im Religionsunterricht "bestehende Wahrheiten" vermittelt werden und nicht etwa bloße Religionskunde.

Die ausführliche Begründung findet sich auf der Website des Petitionsausschusses.

Anmerkung der Laizisten: Der Petitionsausschuss sieht offenbar kein Problem darin, wenn nebeneinander zwei, drei oder vier "bestehende Wahrheiten" gelehrt werden. Das Wörtchen "Bildungsauftrag" rückt dort in weite Ferne...

 

Wusstest du schon...

...dass in fünf deutschen Bundesländern alle Schüler laut Gesetz zu "Ehrfurcht vor Gott" oder "Gottesfurcht" erzogen werden sollen?
 
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