|
Kirchenbaulasten in Ostdeutschland erloschen |
|
Die Gemeinden in den neuen Bundesländer müssen nicht weiter für die Instandhaltung von Kirchenbauten zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.12.2008 entschieden.
Zentrales Argument ist, dass die 1990 neu errichteten Gemeinden keine Rechtsnachfolger der 1957 in der DDR aufgelösten Gemeinden sind und damit nicht generell deren Pflichten erben.
Weiterhin ist die innere Rechfertigung der ursprünglich vertraglichen Verpflichtungen entfallen, da nunmehr deutlich weniger als ein Drittel der Bevölkerung der Neuen Bundesländer einer Kirche angehört und Kirchgemeinde und politische Gemeinde nichtmehr als weitgehend deckungsgleich gelten können.
Originalmeldung bei Beck-Aktuell
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Kommentar der Laizisten:
Natürlich freut uns dieses Urteil. Bei genauem Betrachten stößt jedoch sauer auf, dass die Kirchenbaulasten in den Alten Bundesländern demnach rechtens sind, zumindest solange eine Mehrheit den Amtskirchen angehört. Denn die vom Grundgesetz ausdrücklich geforderte Ablösung dieser und anderer Staatsleistungen an die Kirchen durch die Länder (§140 GG i.V.m. § 138 WRV) ist nicht in Sicht.
|