|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Donnerstag, 4. Oktober 2007 |
|
Am 10.9.2007 erschienen in der
Süddeutschen Zeitung zwei kleine Meldungen: CDU-Generalsekretär Pofalla
fordert die Anbringung von Kruzifixen in allen Schulen, die bayrische
Staatsregierung will eine Verschärfung des Gotteslästerungsparagrafen.
Anlass war der gescheiterte Versuch des erzbischhöflichen Ordinariats
in München, die Ausstrahlung der Serie „Poptown“ bei MTV zu verhindern.
Strafbar ist nach § 166 StGB die Beschimpfung des religiösen oder
weltanschaulichen Bekenntnisses, wenn dadurch der öffentliche Frieden
gestört werden kann. Das letzte Merkmal soll nun – nach Willen der CSU
– wegfallen, d.h. der Spott selbst soll bereits zur Strafbarkeit
reichen.
Wenn ich Menschen verspotte, die glauben, die Erde sei eine Scheibe,
mögen die Witze etwas platt und abgeschmackt sein, strafbar nicht. Wenn
ich behaupte, eine Kalkformation zwischen Indien und Sri Lanka sei
natürlichen Ursprungs, wird mir hier wohl niemand widersprechen. In
Indien allerdings führt dies zu Aufständen (vgl. TAZ vom 25.9.07), da
die Kalkformation vom Hindu-Gott Ram geschaffen wurde und Zweifel daran
blasphemisch sind. Wieviele Hindus muss es in Deutschland geben, damit
die Bekämpfung wissenschaftlichen Unsinns als Blasphemie bekämpft wird?
Schliesslich sind Jungfrauengeburt und Auferstehung
naturwissenschaftlich genauso ein Unsinn, wie die Schaffung einer
Kalkformation durch den Gott Ram. Dass nach wahabitischer Auslegung des
Islam die Ganzkörperverhüllung der Frau göttlicher Wille ist,
müsste zur Strafverfolgung des Kampfes gegen diese Ganzkörperverhüllung
führen. Auch die Mohammed-Karikaturen unterlägen damit der
Strafverfolgung. [...]
>> Weiterlesen im Original
|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Donnerstag, 27. September 2007 |
|
Aufführung verboten: Der Chef des Theaters an der Kö klagt immer noch gegen das Bußgeld durch die Stadt.
Düsseldorf. Der Streit um
die Ruhe am Karfreitag erlebt einen neuen Höhepunkt: René Heinersdorff,
der Intendant des Theaters an der Kö, geht aus Protest gegen die
Untätigkeit der Politik am 6. April nackt auf die Bühne. Zwei Mal wurde
er wegen seiner Aufführungen am kirchlichen Feiertag mit Bussgeldern
überzogen, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist noch eine Klage
anhängig.
Das fragliche Gesetz führt zu unterschiedlichen Regelungen (siehe
Kasten). Es lässt zu, dass am Karfreitag in den Kinos gemetzelt wird
und sich die Leute in Table-Dance-Bars vergnügen. Es lässt auch
Theaterspiel zu – aber nur, wenn es außerhalb der Gottesdienstzeiten
stattfindet und nicht unterhaltenden Charakter hat. [...]
|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Freitag, 21. September 2007 |
Neue laizistische Zeitschrift gegründet.
Der Chefredakteur der linksrepublikanischen Zeitschrift Respublica hat mit einigen anderen Autoren eine neue Zeitschrift, Riposte Laique,
gegründet. Sie will sich für eine kämpferische Laizität einsetzen. Vor
allem will sie versuchen, die auch in Frankreich sehr divergierende
Landschaft der laizistischen Gruppen zu vereinen. Obwohl mit linken
Wurzeln will sie ein Sprachrohr aller Tendenzen zur Verteidigung einer
sozialen Republik sein. Auch die weltweit bestehende Ungleichheit
zwischen Mann und Frau, ein Hauptprodukt des religiösen Obskurantismus
insbesondere des Islams, wird sie aktiv bekämpfen. (Französisch)
Regierung Sarkozy auf religiösem Kurs
Die Zeitschrift Riposte Laique und die Website Atheisme
zogen eine Bilanz der ersten Monate der Regierung Sarkozy und
qualifizierten sie als eine Reihe von Kniefällen gegenüber den
„herrschenden monotheistischen Sekten". So geschehen am:
10.
Mai: Ein Kardinal des Vatikans freut sich öffentlich über die Wahl von
Nicolas Sarkozy mit dem Hinweis auf die bereits veröffentlichen Pläne
des Präsidenten, wie die Reform des Gesetzes von 1905 und eine für die
Religionen vereinfachte staatliche Finanzierung. [...]
>> Weiterlesen beim hpd
|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Freitag, 21. September 2007 |
|
Beim Deutschen Bundestag wurde eine Petition gegen den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eingereicht.
Sie kann online unterzeichnet werden.
|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Mittwoch, 19. September 2007 |
|
BERLIN. (hpd) Es gibt neue Nachrichten zur Militärseelsorge. Die
Bundesregierung hat sich dazu schon Ende Juli geäußert. Nun ist die
Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Petra
Pau, Dr. Hakki Keskin, Hüseyin-Kenan Aydin und der Fraktion DIE LINKE
als Drucksache 16/6167 veröffentlicht worden. Sie trägt den
irreführenden Titel „Religiöser Pluralismus in der Bundeswehr“, PDF im
Anhang.
Die Fragesteller wollten in Erfahrung bringen, wie weit
der „Prozess der Anpassung in der Bundeswehr gediehen ist, welche
Erfahrungen bisher gemacht wurden und welche politischen Leitlinien der
Fortentwicklung im BMVg verfolgt werden“. Das Anpassungsproblem
formulieren die Fragenden so: „Seit der Wiedervereinigung ist eine
erhebliche Anzahl von nicht religiös gebundenen Soldatinnen und
Soldaten gerade aus den östlichen Bundesländern in der Bundeswehr
aktiv. Gleichzeitig hat die Bindekraft der beiden Kirchen in der
Gesamtbevölkerung Deutschlands nachgelassen. Zusätzlich streben
religiös anderweitig gebundene deutsche Staatsbürger in die Bundeswehr
und tragen zu einem neuen, weit vielfältigeren Bild bei.“
Die
Antwort der Bundesregierung zeichnet sich – wird die Antwort auf ihren
Kern gebracht – durch Nichtbefassung mit Religionslosigkeit aus. Aber
wenigstens wird verbal festgehalten (S.3), dass es ein
„weltanschauliches Bekenntnis“ gibt. Die Bundesregierung antwortet auf
die Frage nach den Konfessionsfreien, dass sich die für diese Sachen
Zuständigen in der Bundeswehr mit „Seelsorge und Religionsausübung“
beschäftigen und dass ihnen dafür ein Handbuch „Weltreligionen“ in die
Hand gegeben wird.
>> Weiterlesen beim humanistischen Pressedienst
|
|
|
Geschrieben von Matthias
|
|
Sonntag, 16. September 2007 |
|
SPIEGEL-ONLINE
Von Annette Großbongardt, Istanbul
Die Türkei steht womöglich vor einer Wende beim
Kopftuchverbot an Universitäten. Im Entwurf für eine neue Verfassung
fordern Rechtsexperten ein Ende des Banns - die Säkularisten gehen auf
die Barrikaden.
Istanbul - Fatma Benli ist Rechtsanwältin, in einem Goldrahmen hängt
die Zulassung von der Anwaltskammer an der Wand ihres Istanbuler Büros,
daneben ihr Uni-Diplom. Doch trotz ihrer einwandfreien Qualifikation
kann die 34-jährige Juristin ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben: Sie
darf nicht vor Gericht auftreten. Der Grund ist das gelb-braune
Kopftuch, mit dem Fatma Benli aus religiösen Gründen ihr Haar verhüllt.
In der streng säkularen Türkei dürfen Frauen mit Kopftuch weder
Richterinnen sein noch Ärztinnen, sie dürfen nicht auf Ämtern arbeiten
- und nicht studieren.
Benli selbst hatte sogar noch Glück. Sie studierte Anfang der neunziger
Jahre in einer Phase, in der das Kopftuchverbot an den Unis nicht
streng verfolgt wurde. Das änderte sich 1997, als die Armee die
islamistische Regierung Necmettin Erbakans von der Macht drängte.
"Plötzlich standen Wachmänner an der Unipforte und wiesen uns ab",
erinnert sich Benli. Sie schrieb damals an ihrer Dissertation, die sie
aber nie vollendete. "Zur mündlichen Prüfung hätte ich mein Kopftuch
ablegen müssen, das konnte ich nicht." Lieber verzichtete die fromme
Muslimin auf den Doktortitel. Für Gerichtstermine geht sie heute einen
Kompromiss ein: Sie schickt eine Partner-Anwältin ohne Kopftuch.
>> Weiterlesen im Original
|
|
| | << Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Nächste > Ende >>
| | Ergebnisse 61 - 70 von 112 |
|
hpd-online.de newsfeed
Wusstest du schon...
|
...dass die Kirche bei sogenannten "Konkordatslehrstühlen" über die Besetzung mitentscheiden darf, obwohl die Lehrstühle nicht in einer theologischen Fakultät angesiedelt sind? Das ist verfassungswidrig! |
|