Laizisten unterstützen - ewige Petition unterzeichnen

Trennung von Kirche und Staat in Luxemburg
Geschrieben von Matthias   
Mittwoch, 31. Oktober 2007

Luxemburg. (hpd) im Laufe dieses Jahres hat sich auf Initiative des Internet-Portals "Sokrates.lu" ein „Bündnis für die Trennung von Kirche und Staat" formiert, in dem mittlerweile acht luxemburgische Organisationen mitwirken. Neben Sokrates.lu sind das die beiden laizistischen Organisationen "Liberté de Conscience" und "Libre Pensée", die Studentenorganisation "UNEL", die drei Jugendparteien "Jusos", "Jungliberale" und "junge Grüne" sowie die luxemburgische Linke.

Eine kurze Entstehungsgeschichte des Bündnisses

Die Initiatoren hatten im Februar dieses Jahres eine Online-Petition für eine Trennung gestartet, die jedoch nur mäßigen Erfolg hatte, weil sie zunächst nur online verfügbar war. Durch diese Petition wurde jedoch der Kontakt zu den anderen Organisationen hergestellt und die haben gemeinsam beschlossen, eine Initiative zu starten. Nach einem halben Jahr ist es dann soweit gewesen, dass an die Öffentlichkeit und die Presse gegangen werden konnte. Die Pressekonferenz ist ein ziemlicher Erfolg gewesen, weil das Thema schon in den Wochen vorher immer wieder vereinzelt angestoßen worden war.

Der Schlüssel zum Erfolg ist auf jeden Fall die Breite des Bündnisses, vor allem weil drei wichtige Jugendparteien mitmachen. Seit der Bekanntgabe gibt es eigentlich auch sehr wenig Widerstand, vor allem wahrscheinlich deshalb, weil es die Kirche nicht gewohnt ist, dass ihre Machtstellung infrage gestellt wird. Es gibt nur gelegentlich Versuche – von Religionslehrern im Forum oder per Mail –, die Kritik herunter zu spielen.

Das einzige was bisher aufgefallen ist, ist eine Zunahme der Aktivitäten seitens der katholischen Kirche. So ist z. B das katholische Internet-Portal zu neuem Leben erweckt worden. Die Kirche hat zudem feierlich mitgeteilt, dass sie einen Beauftragten für Umweltfragen eingestellt hat, usw. Man merkt schon, dass ihr unwohl ist... Wirkliche Widerstände oder Drohungen gibt es bisher aber nicht.


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ProfessorIn von Gottes Gnaden
Geschrieben von Matthias   
Mittwoch, 31. Oktober 2007

Konkordatslehrstühle und die hinkende Trennung von Staat und Kirche

Universitäten verstehen sich als demokratische Institutionen. Zumindest formell können neben den ProfessorInnen auch Studierende und MitarbeiterInnen über Lehrinhalte und Personalentscheidungen mitbestimmen. Kaum jemandem ist jedoch bewusst, dass an der Uni Mainz auch die katholische Kirche bei der Berufung von ProfessorInnen ein Wörtchen mitzureden hat – zumindest bei zwei Professuren an der philosophischen Fakultät. Wenn es um die Besetzung von Konkordatslehrstühlen geht, heißt der Dekan Karl Kardinal Lehmann.
Ein so genannter „Konkordatslehrstuhl“ ist ein Lehrstuhl, der nicht an einer theologischen Fakultät angesiedelt ist, bei dessen Besetzung die Katholische Kirche aber trotzdem ein Mitspracherecht hat. Grundlage für diese Lehrstühle sind Staatskirchenverträge (Konkordate), die zwischen dem Vatikan oder einem Bistum und den deutschen Bundesländern abgeschlossen wurden. Die InhaberInnen dieser Lehrstühle sind für die Lehre aller Studierenden der jeweiligen Fakultät vorgesehen, nicht nur für diejenigen im Fach Theologie. Konkordatslehrstühle gibt es vor allem im „schwarzen“ Bayern, zwei dieser Lehrstühle sind jedoch auch an der Mainzer Uni angesiedelt: Die Philosophieprofessorin Mechthild Dreyer und der Geschichtsprofessor Michael Matheus dürfen nur mit Segen der katholischen Kirche lehren und forschen. Bei der Besetzung dieser beiden Lehrstühle besitzt der Bischof ein Vetorecht. Die Kirche hat also das letzte Wort: BewerberInnen, die der katholischen Kirche nicht passen, kann der Zugang zum Lehrstuhl verwehrt werden. Egal, wie die demokratische Entscheidung der Berufungskommission ausgefallen ist.

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1530
Geschrieben von Matthias   
Montag, 29. Oktober 2007
1530 - so viele Bürger haben die Petition gegen den konfessionellen Religionsunterricht bis zum heutigen Ablaufdatum unterschrieben. Wir danken allen Unterstützern und werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
 
Staatliche Sicherung kirchlicher Privilegien
Geschrieben von Matthias   
Montag, 29. Oktober 2007

STUTTGART. (hpd) In den kommenden Sitzungswochen des Landtages von Baden-Württemberg soll der vor wenigen Monaten vom Ministerpräsidenten Oettinger sowie den beiden Evangelischen Landesbischöfen Fischer und July bereits unterschriebene „Kirchenvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg“ parlamentarisch beraten und beschlossen werden. Doch die Sache ist schon jetzt völlig klar – um nicht zu sagen abgekartet.

Das Stuttgarter Kultusministerium hat vorher alle Formalien ordentlich abgearbeitet, damit das Parlament den Vertrag durchwinken kann, wenn es das will. Dazu gehörte, sich an im Land vorhandene „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ zu wenden, was sie zu Staatsverträgen dieser Art zu sagen haben. Deshalb wandte es sich noch schnell auch an „Die Humanisten Württemberg, K.d.ö.R, Freireligiöse Landesgemeinde“ in Stuttgart. Das ist ein seit 1845 bestehender Interessensverband religionsfreier Menschen und eine staatlich anerkannte und geförderte Weltanschauungsgemeinschaft.

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IBKA-PM: CSU-Initiative bedroht Meinungsfreiheit
Geschrieben von Matthias   
Donnerstag, 25. Oktober 2007

Konfessionslose gegen Verschärfung des § 166 StGB

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) wendet sich gegen den Gesetzesantrag der bayerischen Landesregierung zurÄnderung des § 166 Strafgesetzbuch, über den heute im Rechtsausschuss des Bundesrats beraten werden soll. Durch den Antrag soll derAnwendungsbereich des Paragraphen erweitert werden, der die Beschimpfungvon Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.

"Der Antrag der CSU-Landesregierung stellt einen Angriff auf dieMeinungsfreiheit und die Kunstfreiheit dar", so der Zweite Vorsitzende des IBKA, René Hartmann. "Die Absicht ist klar: Äußerungen, die vonAnhängern einer Religion als respektlos empfunden werden, sollen effektiver als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Eine derartige Zensur ist in einer offenen Gesellschaft nicht akzeptabel."Der IBKA ruft alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten auf, den Antragder bayerischen Landesregierung abzulehnen. Der IBKA hält den § 166 bereits in seiner jetzigen Form für verfehlt und fordert seine ersatzlose Streichung.

Der Änderungsantrag beinhaltet u.a., dass eine Herabwürdigung oder Verspottung von Bekenntnissen auch dann bestraft werden kann, wenn es sich nicht um eine "Beschimpfung" handelt, also nicht um "eine nach Formund Inhalt besonders rohe Äußerung der Missachtung" (aus der Begründung des Gesetzesantrags). Die zusätzlich erforderliche "Eignung zur Störungdes öffentlichen Friedens" wird formal beibehalten, jedoch - durch die"Klarstellung" im neuen Absatz 3 - derart in ihrer Bedeutung verändert, dass eine Bestrafung erleichtert wird.

René Hartmann weiter: "Den öffentlichen Frieden dadurch schützen zu wollen, dass als anstößig empfundene Äußerungen über eine Religion mit Strafe bedroht werden, ist ein grundfalscher Ansatz. Intolerante Religionsanhänger, die Kritik an ihrer Religion als Verbrechen betrachten, fühlen sich hierdurch bestätigt."

"In einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft müssen alle gesellschaftlichen Gruppen damit leben, Gegenstand von Kontroversen und gelegentlich Zielscheibe von Spott zu sein. Es gibt nicht den geringsten Grund, Religionen in dieser Beziehung einen Sonderstatus einzuräumen.Wenn der § 166 in jüngster Vergangenheit kaum noch angewandt worden ist, so ist dies kein Missstand, der durch eine Gesetzesverschärfung korrigiert werden müsste. Vielmehr zeigt es, dass der § 166 StGB gesellschaftlich nicht mehr getragen wird und abgeschafft werden
sollte", so Hartmann.

 
Angriff auf den Rechtsstaat?
Geschrieben von Matthias   
Dienstag, 23. Oktober 2007
BERLIN. (hpd) Am 24. 10. 2007 steht eine Beratung über eine Änderung des § 166 Strafgesetzbuch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundesrats.

Noch am Schluss seiner Amtszeit als bayerischer Ministerpräsident, mit Datum vom 1. 10. 2007, hat Edmund Stoiber dem Bundesrat auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Das ist an sich nicht ungewöhnlich. Nicht nur finden sich in Süd- und Westdeutschland alljährlich christliche Politiker, die - und sei es zur Füllung des medialen Sommerlochs - eine Verschärfung des § 166 StGB fordern; auch die Zahl der einschlägigen Gesetzesanträge der letzten Jahre und Jahrzehnte, meist aus Bayern, ist nicht gering.

Noch jeder Verschärfungsantrag wurde spätestens im Bundestag eindeutig abgelehnt, und auch diesmal wird ihm hoffentlich kein Erfolg beschieden sein. Hauptsache, die bayerische Regierung hat erneut ihre spezielle Kirchenloyalität bewiesen. Reine wahltaktische Routine?

 

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Wusstest du schon...

...dass der Religionsunterricht den Staat jedes Jahr 2 450 000 000 € kostet?
 
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