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Geschrieben von Matthias
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Montag, 26. November 2007 |
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Von Paolo Flores d’Arcais
Die Weltreligionen sind mächtig genug. Deshalb ist
es ein Fehler, wenn Philosophen sie als Sinn-Ressource der Demokratie
feiern.
1. Seit einigen Jahren versucht sich der Philosoph Jürgen Habermas an
der Quadratur des Kreises: Einerseits möchte er an den
demokratisch-liberalen Prinzipien festhalten, zu denen die staatliche
Neutralität gegenüber den Religionen gehört und damit das Beharren
darauf, politische Entscheidungen nur aufgrund von Argumenten zu
fällen, die rationaler Natur und allgemein zugänglich sind. Anderseits
aber will Habermas auch religiöse »Argumente« als solche anerkannt
sehen. Diese sollen nicht nur als legitime, sondern auch als nützliche
und im Rahmen des demokratisch-liberalen Zusammenlebens unabdingbare
Faktoren betrachtet werden. Folgt man Habermas, dann haben
nichtgläubige Bürger sogar die Pflicht, »Intuitionen« und »Gründe«, die
der religiöse Bürger nur in Begriffen seines Glaubens auszudrücken
weiß, in die weltlichen Begriffe der demokratischen Auseinandersetzung
zu übertragen. Denn ohne eine solche kooperative Haltung würde der
nichtgläubige Bürger die Last der Toleranz allein dem gläubigen Bürger
aufladen. Dies aber bedeutet in seinen Augen eine nicht hinzunehmende
Asymmetrie im Verhältnis konkurrierender Weltbilder. Sie diskriminiert
den Gläubigen.
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Geschrieben von Matthias
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Dienstag, 20. November 2007 |
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"Recht auf negative Religionsfreiheit"
VON SABINE HAMACHER

Seinen Job zu kündigen, ist in der Regel eine
wichtige Lebensentscheidung. Trotzdem reicht es, dem Arbeitgeber seinen
Entschluss schriftlich mitzuteilen. Anders beim Kirchenaustritt: Wer in
Deutschland die katholische oder evangelische Kirche (oder eine andere
Kirche im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) verlassen
will, muss dafür ein bisschen mehr tun.
"Ich war schockiert,
dass ich Geld bezahlen sollte", sagt Fabrice Witzke. Der 28-Jährige
Jurist hatte nach seinem Studium eine Stelle als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an einer Uni bekommen, wollte aber keine Kirchensteuer
zahlen. Da er nicht an Gott glaubt, lag der Kirchenaustritt nah.
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Geschrieben von Matthias
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Sonntag, 18. November 2007 |
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„Wir wollen keine Grabesruhe“
Von Reinhard Müller
17. November 2007 Es klingt wie eine
Formel aus einer anderen Zeit – und so ist es auch: „Der Sonntag und
die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe
und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“ Das steht in Artikel
139 der Weimarer Reichsverfassung. Also Rechtsgeschichte? Nein, die
Vorschrift ist geltendes Verfassungsrecht, das alle staatliche Gewalt
bindet.
Der Anstoß dazu, die wichtigsten Kirchenvorschriften der
Weimarer Verfassung in das Grundgesetz aufzunehmen, kam von den
Kirchen. Die Auslegung dieser staatskirchenrechtlichen Normen folgt
freilich nicht dem Weimarer Verständnis, sondern den Wertungen des
Grundgesetzes. Aber was heißt das für die Sonntagsruhe? Gibt es sie
überhaupt noch?
>> Weiterlesen bei FAZ.net
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Geschrieben von Matthias
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Montag, 12. November 2007 |
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Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
Kirchen klagen gegen Sonntags-Shopping in Berlin
Die evangelische und die katholische Kirche in Berlin haben beim
Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Berliner Ladenschlussgesetz
eingereicht. Mit der seit knapp einem Jahr geltenden Regelung verstoße
Berlin gegen das Grundgesetz, das den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe
und der seelischen Erbauung schütze, teilte die evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit.
>> Weiterlesen bei Tagesschau.de
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Geschrieben von Matthias
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Freitag, 9. November 2007 |
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Katholische und islamische Theologen haben sich dagegen ausgesprochen,
Gotteslästerung im deutschen Strafrecht schärfer zu verfolgen. Nicht
nur das: Sie plädieren auch für eine Abschaffung des entsprechenden
Paragraphen 166 aus dem Strafgesetzbuch. Ein Blick in die Geschichte
zeige, dass Strafprozesse mit dem Vorwurf der Gotteslästerung
"ausnahmslos zu nichts geführt" hätten, sagte der niederländische
katholische Theologe Jean-Pierre Wils am Freitag in Münster. "Man
erweist der Religion dadurch keinen Dienst, dass man sie strafrechtlich
schützen will", erklärte Muhammad Kalisch, Direktor des Centrums für
religiöse Studien an der Universität Münster. Die beiden Gelehrten
wandten sich ausdrücklich gegen Äußerungen aus dem Bundesland Bayern.
Von dort waren in der Vergangenheit vermehrt Stimmen laut geworden, die
eine Verschärfung des Paragraphen 166 gefordert hatten. Solange der
öffentliche Frieden gesichert sei, habe sich der Staat neutral
gegenüber den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen seiner
Bürger zu verhalten, so Wils und Kalisch.
(domradio / epd 09.11.2007)
Quelle: Radio Vatikan
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Geschrieben von Matthias
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Freitag, 9. November 2007 |
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In der Frage, wie die katholische Kirche nach einer
Trennung vom Staat finanziert werden soll, sind sich Erzbischof
Wolfgang Haas und Erbprinz Alois einig: Es soll eine Mandatssteuer
ähnlich wie in Italien eingeführt werden.
Von Günther Fritz
«Ich
würde wünschen, dass in Bezug auf die Kirchenfinanzierung landesweit
die Steuergesetzgebung dergestalt geregelt wird, dass es so wie in
Italien oder in anderen Ländern eine sogenannte Mandatssteuer gibt,
deren Ertrag der Kirche für die Ausgaben im Personalwesen und in
anderen Bereichen zur Verfügung steht», erklärt Erzbischof Wolfgang
Haas in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland». Die
Mandatssteuer wäre dann als Teilbereich in der Gesamtsteuer integriert,
die sich in ihrer Höhe für den einzelnen nicht verändern würde. Dazu
der Erzbischof weiter: «Der einzelne Steuerzahler hätte lediglich
anzugeben, wem er diesen Teilbereich widmen möchte, und zwar im Rahmen
der empfangsberechtigten Institutionen.»
>> Weiterlesen bei Vaterland.li
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Wusstest du schon...
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...dass die Kirche bei sogenannten "Konkordatslehrstühlen" über die Besetzung mitentscheiden darf, obwohl die Lehrstühle nicht in einer theologischen Fakultät angesiedelt sind? Das ist verfassungswidrig! |
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