Laizisten unterstützen - ewige Petition unterzeichnen

ZEIT: Elf Thesen zu Habermas
Geschrieben von Matthias   
Montag, 26. November 2007

Von Paolo Flores d’Arcais

Die Weltreligionen sind mächtig genug. Deshalb ist es ein Fehler, wenn Philosophen sie als Sinn-Ressource der Demokratie feiern.

1. Seit einigen Jahren versucht sich der Philosoph Jürgen Habermas an der Quadratur des Kreises: Einerseits möchte er an den demokratisch-liberalen Prinzipien festhalten, zu denen die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen gehört und damit das Beharren darauf, politische Entscheidungen nur aufgrund von Argumenten zu fällen, die rationaler Natur und allgemein zugänglich sind. Anderseits aber will Habermas auch religiöse »Argumente« als solche anerkannt sehen. Diese sollen nicht nur als legitime, sondern auch als nützliche und im Rahmen des demokratisch-liberalen Zusammenlebens unabdingbare Faktoren betrachtet werden. Folgt man Habermas, dann haben nichtgläubige Bürger sogar die Pflicht, »Intuitionen« und »Gründe«, die der religiöse Bürger nur in Begriffen seines Glaubens auszudrücken weiß, in die weltlichen Begriffe der demokratischen Auseinandersetzung zu übertragen. Denn ohne eine solche kooperative Haltung würde der nichtgläubige Bürger die Last der Toleranz allein dem gläubigen Bürger aufladen. Dies aber bedeutet in seinen Augen eine nicht hinzunehmende Asymmetrie im Verhältnis konkurrierender Weltbilder. Sie diskriminiert den Gläubigen.

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FR: Kirchenaustritt gegen Gebühr
Geschrieben von Matthias   
Dienstag, 20. November 2007

"Recht auf negative Religionsfreiheit"

VON SABINE HAMACHER


Seinen Job zu kündigen, ist in der Regel eine wichtige Lebensentscheidung. Trotzdem reicht es, dem Arbeitgeber seinen Entschluss schriftlich mitzuteilen. Anders beim Kirchenaustritt: Wer in Deutschland die katholische oder evangelische Kirche (oder eine andere Kirche im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) verlassen will, muss dafür ein bisschen mehr tun.

"Ich war schockiert, dass ich Geld bezahlen sollte", sagt Fabrice Witzke. Der 28-Jährige Jurist hatte nach seinem Studium eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni bekommen, wollte aber keine Kirchensteuer zahlen. Da er nicht an Gott glaubt, lag der Kirchenaustritt nah.

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FAZ: Schutz der Sonn- und Feiertage
Geschrieben von Matthias   
Sonntag, 18. November 2007

„Wir wollen keine Grabesruhe“

Von Reinhard Müller

17. November 2007 Es klingt wie eine Formel aus einer anderen Zeit – und so ist es auch: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“ Das steht in Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Also Rechtsgeschichte? Nein, die Vorschrift ist geltendes Verfassungsrecht, das alle staatliche Gewalt bindet.

Der Anstoß dazu, die wichtigsten Kirchenvorschriften der Weimarer Verfassung in das Grundgesetz aufzunehmen, kam von den Kirchen. Die Auslegung dieser staatskirchenrechtlichen Normen folgt freilich nicht dem Weimarer Verständnis, sondern den Wertungen des Grundgesetzes. Aber was heißt das für die Sonntagsruhe? Gibt es sie überhaupt noch?

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Kirchen klagen gegen Sonntags-Shopping in Berlin
Geschrieben von Matthias   
Montag, 12. November 2007
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe

Kirchen klagen gegen Sonntags-Shopping in Berlin

Die evangelische und die katholische Kirche in Berlin haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Berliner Ladenschlussgesetz eingereicht. Mit der seit knapp einem Jahr geltenden Regelung verstoße Berlin gegen das Grundgesetz, das den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung schütze, teilte die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit.

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Theologen für Abschaffung des §166
Geschrieben von Matthias   
Freitag, 9. November 2007

Katholische und islamische Theologen haben sich dagegen ausgesprochen, Gotteslästerung im deutschen Strafrecht schärfer zu verfolgen. Nicht nur das: Sie plädieren auch für eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen 166 aus dem Strafgesetzbuch. Ein Blick in die Geschichte zeige, dass Strafprozesse mit dem Vorwurf der Gotteslästerung "ausnahmslos zu nichts geführt" hätten, sagte der niederländische katholische Theologe Jean-Pierre Wils am Freitag in Münster. "Man erweist der Religion dadurch keinen Dienst, dass man sie strafrechtlich schützen will", erklärte Muhammad Kalisch, Direktor des Centrums für religiöse Studien an der Universität Münster. Die beiden Gelehrten wandten sich ausdrücklich gegen Äußerungen aus dem Bundesland Bayern. Von dort waren in der Vergangenheit vermehrt Stimmen laut geworden, die eine Verschärfung des Paragraphen 166 gefordert hatten. Solange der öffentliche Frieden gesichert sei, habe sich der Staat neutral gegenüber den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen seiner Bürger zu verhalten, so Wils und Kalisch.
(domradio / epd 09.11.2007)

Quelle: Radio Vatikan

 
Lichtenstein: Für Einführung einer Mandatssteuer
Geschrieben von Matthias   
Freitag, 9. November 2007

In der Frage, wie die katholische Kirche nach einer Trennung vom Staat finanziert werden soll, sind sich Erzbischof Wolfgang Haas und Erbprinz Alois einig: Es soll eine Mandatssteuer ähnlich wie in Italien eingeführt werden.

Von Günther Fritz

«Ich würde wünschen, dass in Bezug auf die Kirchenfinanzierung landesweit die Steuergesetzgebung dergestalt geregelt wird, dass es so wie in Italien oder in anderen Ländern eine sogenannte Mandatssteuer gibt, deren Ertrag der Kirche für die Ausgaben im Personalwesen und in anderen Bereichen zur Verfügung steht», erklärt Erzbischof Wolfgang Haas in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland». Die Mandatssteuer wäre dann als Teilbereich in der Gesamtsteuer integriert, die sich in ihrer Höhe für den einzelnen nicht verändern würde. Dazu der Erzbischof weiter: «Der einzelne Steuerzahler hätte lediglich anzugeben, wem er diesen Teilbereich widmen möchte, und zwar im Rahmen der empfangsberechtigten Institutionen.»

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Wusstest du schon...

...dass die Kirche bei sogenannten "Konkordatslehrstühlen" über die Besetzung mitentscheiden darf, obwohl die Lehrstühle nicht in einer theologischen Fakultät angesiedelt sind? Das ist verfassungswidrig!
 
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