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Geschrieben von Matthias
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Mittwoch, 10. Dezember 2008 |
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Folgene Pressemitteilung erreichte uns:
Pressemitteilung
Mündliche Verhandlung
über
Klage gegen Konkordatslehrstuhl
Am
Donnerstag, den 11.12.2008, findet am zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach
die öffentliche mündliche Verhandlung über die Klage gegen die Verfassungswidrigkeit
der bayerischen Konkordatslehrstühle statt.
Anfang Juni haben sieben Hochschullehrer den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das derzeit laufende
Berufungsverfahren für den Konkordatslehrstuhl für Praktische Philosophie an
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gestellt.
Der Antrag, über den Presse, Rundfunk und Fernsehen
ausführlich berichteten, wurde gestellt, weil sich die Kläger durch die
Konkordatsbindung des Lehrstuhls in ihrem verfassungsmäßigen Recht gehindert
sehen, auf den Lehrstuhl berufen zu werden. Sie sind, trotz fachlicher
Befähigung und Qualifikation, von vornherein von der Bewerbung ausgeschlossen,
da sie nicht der katholischen Glaubensgemeinschaft angehören.
Das
Verwaltungsgericht Ansbach hat dem Antrag gemäß die Universität Erlangen
aufgefordert, das laufende Berufungsverfahren bis zum Gerichtsentscheid auszusetzen,
und den Kanzler der Universität Erlangen-Nürnberg gebeten, eine Stellungnahme
abzugeben. Sie ist am 10. Juli 2008 beim Verwaltungsgericht eingegangen.
Weiterhin hat das Gericht das Bayerische
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Mitbeklagten in
das Verfahren einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert. Sie ist am 29.
September 2008 eingegangen.
Per
Beschluss vom 24. Juni 2008 hat das Gericht darüber hinaus den Bamberger
Erzbischof Dr. Ludwig Schick als Klagebetroffenen zum Verfahren beigeladen.
Im Schreiben vom 25. Juli 2008 teilte das Erzbischöfliche Ordinariat in Bamberg
mit, dass es sich der Stellungnahme der Universität Erlangen-Nürnberg
anschließt und gegenwärtig keine weitere Äußerung zu dem Verfahren
beabsichtigt.
Am
21. November 2008 ordnete der Vorsitzende Richter der 2. Kammer an, dass die
mündliche Verhandlung über den Antrag am
Donnerstag, den 11. Dezember 2008, 10.30 Uhr
im
Sitzungssaal 1 des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, Promenade
24-28, 91522 Ansbach stattfinden wird.
Dieser
– für Eilanträge höchst ungewöhnliche – Termin wurde seitens des Gerichts mit
der juristischen Komplexität des Verfahrens und dem hohen öffentlichen Interesse
an der Klage begründet.
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Geschrieben von Matthias
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Mittwoch, 12. November 2008 |
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(redaktion/PM) Das Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verletzt in § 7 zum
Religionsunterrichts den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes
und muss deshalb geändert werden. Verfassungswidrig ist ebenfalls die
in Mecklenburg-Vorpommern gängige Praxis des Religionsunterrichts, in
der auch Schülerinnen und Schüler die keiner Kirche angehören, genötigt
werden, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht
teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies sind wesentliche
Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das der ehemalige Richter am
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Prof. Dr. Ludwig Renck aus München
verfasst hat.
Der Gutachter war Initiative für Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde
(KLER) in Mecklenburg-Vorpommern gebeten worden, Bestimmungen und
Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern juristisch zu
prüfen.
Wörtlich heißt es im Gutachten: "Die Bestimmungen des § 7 des
Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zum Religionsunterricht sind
verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3
des Grundgesetzes verletzen. Weiterhin ist die Praxis des
Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig,
soweit sie Schüler, die keiner Kirche angehören, nötigt, am
evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw.
sich davon abzumelden. Dies verstößt gegen die grundgesetzlich
verbriefte Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG. Zulässig ist nur
die Verpflichtung der dem jeweiligen Bekenntnis angehörenden Schüler
zur Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht."
>> Weiterlesen im Original bei Bildungsklick.de
>> Rechtsgutachten im Volltext
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Geschrieben von Matthias
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Mittwoch, 29. Oktober 2008 |
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Zwei progressive Mitglieder der Göttinger Grünen erklären:
"Auf der BDK (Bundesparteitag der Grünen) in Erfurt wollen wir mit unserem Antrag „Abschaffung von getrennt konfessionellem
Religionsunterricht“ einen Schritt in Richtung
zukunftsorientierter Bildung machen. Unsere
pluralistische Gesellschaft braucht neue Rahmenbedingungen für die Erziehung
seiner Jüngsten, um die Vermittlung gemeinsamer Werte, dem Ideal von
Gerechtigkeit und den Herausforderungen der europäischen Integration gerecht zu
werden. Mit Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 07.10. fordern wir
daher u.a. eine kritischere Bewertung der Forderungen nach weiteren Einführungen
und dem Ausbau konfessionellen Unterrichts, sowie die aktive Förderung
gemeinsamen religionswissenschaftlichen Unterrichts an staatlichen
Schulen.
Jenny
Jasberg & Nicolai Zipfel"
Jenny Jasberg ist Mitglied der Göttinger Hochschulgruppe "Bündnis für Laizismus".
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Geschrieben von Martin
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Montag, 15. September 2008 |
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Münster. Er glaubt nicht an Mohammed, an den Koran als Wort Gottes auch
nicht: Muhammad Sven Kalisch soll in Münster die ersten muslimischen
Religionslehrer schulen. Die vier großen Islamverbände protestieren -
sie wollen nicht mehr mit dem Wissenschaftler zusammenarbeiten.
Der KRM ist der Spitzenverband der vier größten islamischen
Organisationen in Deutschland und hat seinen Sitz im Beirat des
Centrums für religiöse Studien gekündigt, einem Lehrstuhl für
islamische Theologie an der Uni Münster. Dabei sollen an diesem
Institut die ersten Lehrer für einen islamischen Religionsunterricht
ausgebildet werden, der dem Schulunterricht der Kirchen entspricht -
und den die Islamverbände seit Jahren fordern.
Der Grund für den Ausstieg aus dem Herzensprojekt heißt Muhammad Sven
Kalisch, 42. Der Professor leitet das Institut, ein umstrittener Mann.
Zwischen den Positionen des Münsteraner Wissenschaftlers und den
Grundsätzen der islamischen Lehre bestehe eine "erhebliche Diskrepanz",
erklärte der Dachverband vor wenigen Tagen abstrakt.
Weiterlesen bei Spiegel.de
Ausführlicher Artikel bei den Brights Berlin
Kommentar der Laizisten:
Natürlich kann muslimischen Gläubigen nicht zugemutet werden, dass ihre Religionslehrer von "Ungläubigen" ausgebildet werden. Denn dass die Vertretung der Dogmen auch von christlichen Theologieprofessoren gefordert wird hat der Fall Lüdemann gezeigt.
Vielmehr zeigt der Fall ein grundsätzliches Dilemma auf: Theologie, ob christlich oder muslimisch, ist keine ergebnisoffene Wissenschaft sondern eine Ausbildung für Prediger der jeweiligen Lehre. Wenn jedoch der Glaube die Grenze der Forschung festlegt ergibt sich das nächste Problem: welche spezifische Interpretation des Korans, welcher Verband oder welche Kirche bestimmt diese Grenzen?
Wir fordern auch deshalb eine gänzliche Abschaffung des konfessionellen - sprich dogmengebundenen - Religionsunterrichts zugunsten eines allgemeinen ethischen und religionskundlichen Unterrichts.
Mehr zu unserer Argumentation contra konfessioneller Religionsunterricht unter www.schule-ohne-reli.de
(Beitrag um Links erweitert und orthographische Fehler behoben am 16.09.2008 von Martin)
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Geschrieben von Matthias
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Dienstag, 9. September 2008 |
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Madrid,
8.9.08 (Kipa) Der katholische Basisgruppen-Verband Redes Cristianas
(Christliches Netzwerk) ruft zu einem "Pakt für mehr Laizismus" in
Spanien auf. In einem gemeinsamen Manifest sprachen sich die 150
katholischen Basisgruppen am Wochenende für eine "totale Trennung von
Staat und Kirche" aus.
Der
2006 gegründete Verband fordert darin von der Regierung zudem ein Ende
ihrer "versteckten Bevorzugung" der katholischen Kirche vor den anderen
Konfessionen, vor allem im finanziellen Bereich. Konkret sprechen sich
die katholischen Basisgruppen für ein Ende der seit 1979 bestehenden
Vatikan-Verträge aus, in denen sich der spanische Staat zu einer
jährlichen finanziellen Unterstützung der katholischen Kirche
verpflichtet.
Auf der anderen Seite fordert der Basisgruppenverband von der
Spanischen Bischofskonferenz weniger öffentlichen Protest gegen die
Gesetzesreformen der sozialistischen Regierung, die die Bischöfe als
"kirchenfeindlich" bezeichnen. Die "ständigen Konflikte" zwischen
Regierung und Bischofskonferenz sowie die finanzielle Bevorzugung der
Kirche führten "zunehmend auch zu Konflikten innerhalb einer immer
pluralistischer werdenden spanischen Gesellschaft", erklärte
Verbandssprecher Evaristo Villar auf Anfrage.
>> Im Original weiterlesen
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Geschrieben von Matthias
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Sonntag, 24. August 2008 |
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KOMMENTAR VON RALPH BOLLMANN
Ein
Wahlkampfhit ist das Thema nicht. Dass der Fraktionschef der
bayerischen Grünen verlangt, der Freistaat möge das 1924 mit der
katholischen Kirche abgeschlossene Konkordat aufkündigen, könnte
enttäuschte CSU-Stammwähler doch noch zur Stimmabgabe bewegen. Die
Forderung könnte auch einige Grünen-Anhänger irritieren, schließlich
ist die Partei bei Kirchenfernen wie kirchlich Engagierten ungefähr
gleich gut verankert.
In der Sache aber hat der Mann völlig recht, und seine Forderung ist
alles andere als religionsfeindlich. Sie richtet sich gegen eine
heillose Vermischung von Kirche und Staat, wie sie in Deutschland
insgesamt praktiziert wird, in Bundesländern wie Bayern durch
gesonderte Konkordate aber in verschärfter Form. Eine wirkliche
Trennung der beiden Sphären wie in Frankreich oder den USA gibt es
hierzulande nicht. [...]
>> Weiterlesen auf taz.de
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Wusstest du schon...
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...dass die beiden Großkirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deswegen auch ihre Mitgliedsbeiträge - als Steuer getarnt - vom Staat einziehen lassen können? |
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