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Mündliche Verhandlung über Klage gegen Konkordatslehrstuhl
Geschrieben von Matthias   
Mittwoch, 10. Dezember 2008

Folgene Pressemitteilung erreichte uns:

Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung über 
Klage gegen Konkordatslehrstuhl

Am Donnerstag, den 11.12.2008, findet am zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach die öffentliche mündliche Verhandlung über die Klage gegen die Verfassungswidrigkeit der bayerischen Konkordatslehrstühle statt.

Anfang Juni haben sieben Hochschullehrer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das derzeit laufende Berufungsverfahren für den Konkordatslehrstuhl für Praktische Philosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gestellt.

Der Antrag, über den Presse, Rundfunk und Fernsehen ausführlich berichteten, wurde gestellt, weil sich die Kläger durch die Konkordatsbindung des Lehrstuhls in ihrem verfassungsmäßigen Recht gehindert sehen, auf den Lehrstuhl berufen zu werden. Sie sind, trotz fachlicher Befähigung und Qualifikation, von vornherein von der Bewerbung ausgeschlossen, da sie nicht der katholischen Glaubensgemeinschaft angehören.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat dem Antrag gemäß die Universität Erlangen aufgefordert, das laufende Berufungsverfahren bis zum Gerichtsentscheid auszusetzen, und den Kanzler der Universität Erlangen-Nürnberg gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Sie ist am 10. Juli 2008 beim Verwaltungsgericht eingegangen.

Weiterhin hat das Gericht das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Mitbeklagten in das Verfahren einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert. Sie ist am 29. September 2008 eingegangen.

Per Beschluss vom 24. Juni 2008 hat das Gericht darüber hinaus den Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick als Klagebetroffenen zum Verfahren beigeladen. Im Schreiben vom 25. Juli 2008 teilte das Erzbischöfliche Ordinariat in Bamberg mit, dass es sich der Stellungnahme der Universität Erlangen-Nürnberg anschließt und gegenwärtig keine weitere Äußerung zu dem Verfahren beabsichtigt.                                                                                

Am 21. November 2008 ordnete der Vorsitzende Richter der 2. Kammer an, dass die mündliche Verhandlung über den Antrag am

Donnerstag, den 11. Dezember 2008, 10.30 Uhr

im Sitzungssaal 1 des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach stattfinden wird.

Dieser – für Eilanträge höchst ungewöhnliche – Termin wurde seitens des Gerichts mit der juristischen Komplexität des Verfahrens und dem hohen öffentlichen Interesse an der Klage begründet.

 
Rechtsgutachten: Pflichtfach Religion für Konfessionslose verfassungswidrig
Geschrieben von Matthias   
Mittwoch, 12. November 2008

(redaktion/PM) Das Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verletzt in § 7 zum Religionsunterrichts den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und muss deshalb geändert werden. Verfassungswidrig ist ebenfalls die in Mecklenburg-Vorpommern gängige Praxis des Religionsunterrichts, in der auch Schülerinnen und Schüler die keiner Kirche angehören, genötigt werden, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies sind wesentliche Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Prof. Dr. Ludwig Renck aus München verfasst hat.

Der Gutachter war Initiative für Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (KLER) in Mecklenburg-Vorpommern gebeten worden, Bestimmungen und Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern juristisch zu prüfen.

Wörtlich heißt es im Gutachten: "Die Bestimmungen des § 7 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zum Religionsunterricht sind verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzen. Weiterhin ist die Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig, soweit sie Schüler, die keiner Kirche angehören, nötigt, am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies verstößt gegen die grundgesetzlich verbriefte Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG. Zulässig ist nur die Verpflichtung der dem jeweiligen Bekenntnis angehörenden Schüler zur Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht."

>> Weiterlesen im Original bei Bildungsklick.de

>> Rechtsgutachten im Volltext

 
Göttingen beantragt kritischen Umgang mit Religionsunterricht
Geschrieben von Matthias   
Mittwoch, 29. Oktober 2008

Zwei progressive Mitglieder der Göttinger Grünen erklären:

 

"Auf der BDK (Bundesparteitag der Grünen) in Erfurt wollen wir mit unserem Antrag „Abschaffung von getrennt konfessionellem Religionsunterricht“ einen Schritt in Richtung zukunftsorientierter Bildung machen. Unsere pluralistische Gesellschaft braucht neue Rahmenbedingungen für die Erziehung seiner Jüngsten, um die Vermittlung gemeinsamer Werte, dem Ideal von Gerechtigkeit und den Herausforderungen der europäischen Integration gerecht zu werden. Mit Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 07.10. fordern wir daher u.a. eine kritischere Bewertung der Forderungen nach weiteren Einführungen und dem Ausbau konfessionellen Unterrichts, sowie die aktive Förderung gemeinsamen religionswissenschaftlichen Unterrichts an staatlichen Schulen.

Jenny Jasberg & Nicolai Zipfel"

Jenny Jasberg ist Mitglied der Göttinger Hochschulgruppe "Bündnis für Laizismus".

 
SPIEGEL: Islamverbände beenden Zusammenarbeit mit einzigem Institut
Geschrieben von Martin   
Montag, 15. September 2008

Münster. Er glaubt nicht an Mohammed, an den Koran als Wort Gottes auch nicht: Muhammad Sven Kalisch soll in Münster die ersten muslimischen Religionslehrer schulen. Die vier großen Islamverbände protestieren - sie wollen nicht mehr mit dem Wissenschaftler zusammenarbeiten.

Der KRM ist der Spitzenverband der vier größten islamischen Organisationen in Deutschland und hat seinen Sitz im Beirat des Centrums für religiöse Studien gekündigt, einem Lehrstuhl für islamische Theologie an der Uni Münster. Dabei sollen an diesem Institut die ersten Lehrer für einen islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden, der dem Schulunterricht der Kirchen entspricht - und den die Islamverbände seit Jahren fordern.

Der Grund für den Ausstieg aus dem Herzensprojekt heißt Muhammad Sven Kalisch, 42. Der Professor leitet das Institut, ein umstrittener Mann. Zwischen den Positionen des Münsteraner Wissenschaftlers und den Grundsätzen der islamischen Lehre bestehe eine "erhebliche Diskrepanz", erklärte der Dachverband vor wenigen Tagen abstrakt.

Weiterlesen bei Spiegel.de

Ausführlicher Artikel bei den Brights Berlin

 

Kommentar der Laizisten:

Natürlich kann muslimischen Gläubigen nicht zugemutet werden, dass ihre Religionslehrer von "Ungläubigen" ausgebildet werden. Denn dass die Vertretung der Dogmen auch von christlichen Theologieprofessoren gefordert wird hat der Fall Lüdemann gezeigt.

Vielmehr zeigt der Fall ein grundsätzliches Dilemma auf: Theologie, ob christlich oder muslimisch, ist keine ergebnisoffene Wissenschaft sondern eine Ausbildung für Prediger der jeweiligen Lehre. Wenn jedoch der Glaube die Grenze der Forschung festlegt ergibt sich das nächste Problem: welche spezifische Interpretation des Korans, welcher Verband oder welche Kirche bestimmt diese Grenzen?

Wir fordern auch deshalb eine gänzliche Abschaffung des konfessionellen - sprich dogmengebundenen - Religionsunterrichts zugunsten eines allgemeinen ethischen und religionskundlichen Unterrichts.

Mehr zu unserer Argumentation contra konfessioneller Religionsunterricht unter www.schule-ohne-reli.de

(Beitrag um Links erweitert und orthographische Fehler behoben am 16.09.2008 von Martin)

 
Spanische Laiengruppen spricht sich für totale Trennung von Staat und Kirche aus
Geschrieben von Matthias   
Dienstag, 9. September 2008

Madrid, 8.9.08 (Kipa) Der katholische Basisgruppen-Verband Redes Cristianas (Christliches Netzwerk) ruft zu einem "Pakt für mehr Laizismus" in Spanien auf. In einem gemeinsamen Manifest sprachen sich die 150 katholischen Basisgruppen am Wochenende für eine "totale Trennung von Staat und Kirche" aus.

Der 2006 gegründete Verband fordert darin von der Regierung zudem ein Ende ihrer "versteckten Bevorzugung" der katholischen Kirche vor den anderen Konfessionen, vor allem im finanziellen Bereich. Konkret sprechen sich die katholischen Basisgruppen für ein Ende der seit 1979 bestehenden Vatikan-Verträge aus, in denen sich der spanische Staat zu einer jährlichen finanziellen Unterstützung der katholischen Kirche verpflichtet.

Auf der anderen Seite fordert der Basisgruppenverband von der Spanischen Bischofskonferenz weniger öffentlichen Protest gegen die Gesetzesreformen der sozialistischen Regierung, die die Bischöfe als "kirchenfeindlich" bezeichnen. Die "ständigen Konflikte" zwischen Regierung und Bischofskonferenz sowie die finanzielle Bevorzugung der Kirche führten "zunehmend auch zu Konflikten innerhalb einer immer pluralistischer werdenden spanischen Gesellschaft", erklärte Verbandssprecher Evaristo Villar auf Anfrage.

>> Im Original weiterlesen

 
taz: Deutschland, ein Kirchenstaat
Geschrieben von Matthias   
Sonntag, 24. August 2008

KOMMENTAR VON RALPH BOLLMANN

Ein Wahlkampfhit ist das Thema nicht. Dass der Fraktionschef der bayerischen Grünen verlangt, der Freistaat möge das 1924 mit der katholischen Kirche abgeschlossene Konkordat aufkündigen, könnte enttäuschte CSU-Stammwähler doch noch zur Stimmabgabe bewegen. Die Forderung könnte auch einige Grünen-Anhänger irritieren, schließlich ist die Partei bei Kirchenfernen wie kirchlich Engagierten ungefähr gleich gut verankert.

In der Sache aber hat der Mann völlig recht, und seine Forderung ist alles andere als religionsfeindlich. Sie richtet sich gegen eine heillose Vermischung von Kirche und Staat, wie sie in Deutschland insgesamt praktiziert wird, in Bundesländern wie Bayern durch gesonderte Konkordate aber in verschärfter Form. Eine wirkliche Trennung der beiden Sphären wie in Frankreich oder den USA gibt es hierzulande nicht. [...]


>> Weiterlesen auf taz.de

 
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Wusstest du schon...

...dass die beiden Großkirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deswegen auch ihre Mitgliedsbeiträge - als Steuer getarnt - vom Staat einziehen lassen können?
 
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